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1. Geschichte des Altertums - S. 56

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
56 Geschichte der Römer. der sie in seine Hütte aufnahm und als seine Söhne auferzog. Herangewachsen, stürzten sie Amulius von seinem Throne und machten ihren Großvater Numitor wieder zum König von Alba Longa. Zugleich aber ^R°ms^faßten sie den Entschluß, auf dem Palatin eine Stadt zu gründen. Darüber aber, wer die Stadt beherrschen und wie sie heißen sollte, erhob sich ein heftiger Streit zwischen den Brüdern; und als Remus höhnte, daß die Mauer der neuen Stadt so niedrig sei, und schießlich über sie hinwegsprang, da zog Romnlns mit den Worten: „So geschehe jedem, der über meine Mauern springt!" das Schwert und erschlug den Bruder. 763. Um für die junge Stadt, deren Gründung von späteren Gelehrten in das Jahr 753 v. Chr. verlegt wurde, Einwohner zu gewinnen, errichtete Romulus auf dem k a p i t o l i n i s ch e n Hügel, der dem Palatin gegenüber liegt und zur Burg der Stadt gemacht wurde, eine F r e i st a t t für Verbannte und Abenteurer jeder Art. So füllte sich die Stadt, aber noch fehlten die Frauen. Da veranstaltete er ein Fest und Wettkämpfe, zu denen aus der Nachbarschaft viele Männer mit ihren Frauen herzuströmten; und während alle gespannt den Spielen zusahen, fielen auf ein von Romulus gegebenes Zeichen die Römer über die anwesenden Frauen her und raubten Der Sabiner- Erbittert über den Bruch des Gastrechts zogen die Sabiner, das r ts" mächtigste unter den geschädigten Völkern, gegen Rom; und eine blutige Schlacht wurde geschlagen. Schon war viel Blut geflossen, als plötzlich die geraubten Sabinerinnen sich zwischen die Streitenden stürzten und sie anflehten Frieden zu machen. In der Tat kam eine Einigung zustande. Die Sabiner siedelten sich auf dem Hügel Q u i r i n a l i s an, und beide Völker vereinigten sich zu einem Einheitsvolk. Die römische Königszeit. Verfassung. § 59. Die älteste Verfassung nnb die römische Religion. Der römische König war, wie die Könige des ältesten Griechenlands, oberster Heerführer, oberster Richter und oberster Priester. Wie den spartanischen Königen, so stand auch ihm ein Rat der Ältesten zur Seite, der Senat, in dem er den Vorsitz führte und dessen Meinung er einzuholen pflegte. Zur Entscheidung wichtiger Staatsangelegenheiten trat die V o l k s -Versammlung zusammen. An ihr nahmen nur die Freien Anteil; sie allein besaßen das Bürgerrecht; sie bildeten, da jeder zum Kampf für das Vaterland verpflichtet war, das Heer. Neben den Freien gab es in Rom noch hörige Leute und Sklaven. Die Hörigen, Klienten, waren Schutzgenossen vornehmer Geschlechter, unter deren Schutz sie den Acker bebauten

2. Geschichte des Altertums - S. 58

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
58 Geschichte der Römer. das aus Etrurien herstammte und nach der Stadt Tarquinii die Tar-totqidnhi?quini er hieß. Tarquinius Priscus, d. H. der Alte, war ein V 3<Us' glanzliebender Fürst, der nicht nur Kriege führte, sondern auch, wie die Tyrannen Griechenlands, große Bauten errichtete und so die Stadt verschönte. Unter Heranziehung etruskischer Baumeister begann er einen großen und prächtigen Tempel des Jupiter auf dem Kapitol zu errichten. Er baute ferner zahlreiche unterirdische, aus Stein gemauerte und gewölbte Kanäle, die K l o a k e n, durch die der sumpfige und daher ungesunde Boden der Stadt entwässert wurde und die noch heute ihre Dienste tun; in der nunmehr trocken gelegten Niederung nördlich vom Palatin legte er das Forum, den mit breiten Quadern gepflasterten Marktplatz, an. Seivius Ihm folgte sein Schwiegersohn S e r v i u s T u l l i u s. Er war ein “S milder und volksfreundlicher König, der sich durch die Verfassung, die ? Mischecr ^em römischen Volke gab, ein hohes Verdienst und großen Ruhm erwarb. Berfasiung. Zwei Stände hatten sich in Rom herausgebildet: der wohlhabendere Adel, die P a t r i z i e r, und die ärmere Bevölkerung, Bauern und Handwerker, die man die P l e b e j e r nannte. So wie nun vorher Solon in Athen den Streit des Adels mit der übrigen Bürgerschaft dadurch zu schlichten gesucht hatte, daß er allen Bürgern'politische Rechte, aber nicht die gleichen Rechte gab, so verfuhr auch Servius Tullius; wie Solon, stufte auch er die p o l i t i s ch e n R e ch t e nach dem Vermögen ab. Nach dem Grundbesitz teilte er das Volk in fünf Klassen und diese wieder in Centurien. Centurienweise stimmte das Volk in der Volksversammlung, den Komitien, ab, die daher Centuriatkomitien heißen. So erhielten denn auch die Plebejer Zutritt zur Volksversammlung, wenn auch den Wohlhabenderen hier die Mehrzahl der Stimmen zufiel; auch die Plebejer trugen jetzt die Waffen für das Vaterland; sie waren aus Halbbürgern Bürger geworden. Der treffliche König sand nach der Sage ein furchtbares Ende. Er hatte zwei Töchter, beide nach dem Vater Tullia benannt, die er mit den beiden Söhnen feines Vorgängers, des Tarquinius Priscus, vermählte. Da tötete die jüngere Tullia, ein verbrecherisches Weib, ihren Gatten Lucius und zugleich der eine der Tarquiuier, Lucius, seine Gemahlin; der ^Tuma^ Mörder und die Mörderin schlossen darauf die Ehe miteinander. Bald gingen sie weiter und wandten sich in ihrem surchtbaren Ehrgeiz gegen den König selbst. Im Senate erschien eines Tages Lucius und nahm für sich den Thron in Anspruch. Als Servius herbeieilte, stürzte er den Greis die Stufen hinunter, die zu dem Senatsgebäude hinaufführten; und Tullia, d,e in ihrem Wagen herbeifuhr, um den Gemahl als König zu begrüßen, scheute sich nicht die Rosse über den Leichnam des Vaters hinwegzulenken.

3. Geschichte des Altertums - S. 59

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Die neue Verfassung und der Krieg mit Porjena. 59 In so ruchloser Weise wurden Lucius Tarquinius und Tullia die Beherrscher von Rom. Lucius Tarquinius führte im Inneren ein gewalttätiges und tyrannisches Regiment, weshalb er den Beinamen Superbus führt. Wie die griechischen Tyrannen, umgab er sich mit einer Leibwache und verfolgte viele Mitglieder des Adels durch Verhaftung, Achtung und Hinrichtung, während er ihre Güter einzog. Den Senat berief er ebensowenig wie die Volksversammlung; die Verfassung des Servius hob er auf. Wie sein Vater, liebte er fürstlichen Glanz und vollendete die großen Bauten, die jener begonnen hatte, insbesondere die Kloaken und den Tempel des kapitolinischen Jupiter. Nach außen breitete er Roms Herrschaft weiter aus als irgend einer seiner Vorgänger. Da wurde die Gewalttat, die sein Sohn Sextus an der tugendhaften Lukretia vollführte, der Anlaß zu seinem Sturze. Lukretia tötete sich selbst; die Römer aber erhoben sich unter Führung des Junius Brutus und stürzten das Königtum. Tarquinius begab sich nach einer Stadt Etruriens. 510. Ii. pie Zeit der römischen Kepuölik. 510—30. 1. Die Zeit der Ständekämpfe und der (Eroberung Italiens. 510-266. Die neue Verfassung iiitb der Krieg mit Porseua. § 61. Die neue Verfassung. Seit dem Sturze der Königsherrfchaft war Rom eine Republik. An Stelle des Königs traten zwei Konsuln Konsuln, als oberste Beamte, als Heerführer und Richter. Ihre Macht war schon deshalb geringer als die der Könige, weil sie sich darein teilen mußten; aber dazu kam, daß sie nur auf ein Jahr gewählt wurden. Nur in Notlagen des Staates schien es richtig, die oberste Gewalt in der Hand eines Mannes zu vereinigen. Dann wählte man einen Diktator, der in un-Diktat»-, umschränkter Weise gebot; aber auch die Machtbefugnis des Diktators dauerte nie länger als sechs Monate. So kam es, daß der größte Einfluß dem Senat zufiel; und da in diesem nur Adlige, Patrizier, saßen, da ferner auch zu Beamten und Priestern nur Adlige gewählt wurden, so Senat, muß man die damalige Verfassung Roms eine aristokratische nennen. Zwar wurde die V o l k s v e r s a m m l u n g regelmäßig berufen; aber auch

4. Geschichte des Altertums - S. 80

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
80 Geschichte der Römer. und im Senat, in welchen jeder gewesene Beamte eintrat, über alle wichtigen Fragen des Staatswesens Beschlüsse zu fassen. Man nannte sie auch Optimalen oder die Nobilität; Emporkömmlinge suchten sie, mochten sie auch noch so tüchtig und begabt sein, von der Bekleidung der Staatsämter auszuschließen. Die meisten dieser Familien besahen fürstlichen Reichtum, prachtvolle Häuser * in Rom und schöne Villen und Parkanlagen auf dem Lande; sie hatten ausgedehnten Grundbesitz, Latifundien, welche sie durch Erwerb der Nachbargrundstücke fortwährend zu vergrößern suchten; dort hielten sie große Viehherden, die sie von Sklaven hüten ließen. Den großen Kaufleuten, dem Geldadel, war die Bekleidung von Ämtern und der -Zutritt zum Senat verboten; wohl aber stand ihnen der Ritt er stand offen. Sie waren es, die als Steuerpächter die Provinzen aussogen; sie trieben außerdem Großhandel mit Getreide und anderen Waren, liehen Geld auf Zinsen aus und erwarben vielfach große Reichtümer. Indessen ging es den römischen B a u e r n von Jahr zu Jahr schlechter. Ihre kräftigen Arme hatten den Kreis der Länder um das Mittelmeer Rom untertan gemacht; aber die Eroberungen kamen ihnen nicht zu gute. Schwer lastete auf ihnen der Druck des Kriegsdienstes; gar mancher wurde Jahr für Jahr zum Feldzug aufgeboten, bald nach Asien, bald nach Spanien; selbst die Kosten der Ausrüstung mußte er tragen. Dazu kam, daß der Ackerbau, da aus Sizilien, Afrika und anderen Ländern viel billiges Getreide eingeführt wurde, die auf ihn verwandte Arbeit nicht mehr lohnte. So entschlossen sich viele, den väterlichen Hof zu verlassen und an den reichen Nachbar zu verkaufen, mancher ward auch mit Gewalt dazu genötigt; die Heimatlosen zogen dann in die Städte, besonders nach der Hauptstadt. Das wenige, das sie besaßen, verloren sie bald; regelmäßige Arbeit fanden sie selten, da die Fabriken des Altertums ja mit Sklaven betrieben wurden; so sammelte sich in Rom ein zahlreicher besitzloser Pöbel an, der von der Hand in den Mund lebte und ein trauriges Gegenstück bildete zu dem überreichen, im Genuß lebenden, mächtigen Adel. 1) Von dem Grundriß des römischen Hauses geben uns besonders die Ausgrabungen in Pompeji eine Vorstellnng. Den Mittelpunkt des Hauses bildet das Atrium, eine Halle, in dessen Dach sich eine viereckige Öffnung befand, die dem Licht und dem Regen freien Zutritt gewährte. Daher befand sich in der Mitte des Atnums ein Wasserbecken. Hinter diesem erhob sich der Hausaltar. Ein Gang führte vom Atrium zur Straße. An den Seiten schlossen sich Wohn- und Schlafräume an. Hinter dem Atrium lag das Tablinum, das Empfangszimmer; weiter folgten ein säulengeschmücktcr Garlenraum, das Peristyl, rechts und links davon Wirtschaftsräume und Festsäle. Im zweiten Stock befanden sich Schlafzimmer. Zu Rom gab es übrigens auch Mietshäuser, die mehrere Stock hoch waren.

5. Geschichte des Altertums - S. 15

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Ter Staat der Spartaner. 15 ionische Kolonien. Die Griechen, die sich nördlich von den Ioniern, auf der Insel Lesbos und dem gegenüberliegenden Festland, ansiedelten, nannte man Ä o l e r. An der Südwestecke Kleinasiens endlich und auf den Inseln Rhodos und Kreta ließen sich Dorer nieder. Seitdem pflegte man die Griechen überhaupt in die Stämme der D o r e r, grtelitöen Ionier und Aoler zu teilen. <5tamme‘ Ter Staat der Spartaner. § 15. Bevölkerung und Stände. Als die Dorer in Lakonienerob^ng. eingebrochen waren, hatten sie, wie die Überlieserung berichtet, zuerst die fruchtbare Binnenebene des Eurotas, in deren Mitte die Stadt Sparta lag, erobert und die Achäer, die dort wohnten, unterworfen und zu Sklaven gemacht; diese Sklaven nannte man Heloten. Erst allmählich gelang es ihnen, auch die übrigen Teile der Landschaft zu unterwerfen; die Bewohner der Dörfer und Flecken im Gebirge und an der See wurden die Ringsherumwohnenden, Periöken, genannt und von den Siegern milder behandelt. So zerfiel die Bevölkerung Lakoniens oder, wie es auch heißt, Lacc?1*1 @t8nbe dämons in drei Stände. Die dorischen Spartiaten waren die herrschende Klaffe; sie allein hatten als Vollbürger politische Rechte; sie waren ein Kriegerstand, der das Waffenhandrverk allein für seiner würdig erachtete und die Heloten für sich arbeiten ließ. Die Periöken waren freie Leute, mußten aber einen Zins, eine Steuer, bezahlen und hatten keine politischen Rechte, d. h. sie dursten weder ein Amt bekleiden noch an der Volksversammlung teilnehmen. Die Heloten endlich waren Leibeigene, die vom Staat den einzelnen Spartiaten zugeteilt wurden und deren Güter bearbeiten mußten; sie waren rechtlose Leute, die sich in einer sehr gedrückten Lage befanden. § 16. Die Gesetzgebung. So nahmen die Spartiaten gegenüber den übrigen Bewohnern des Landes die Stellung eines Adels oder einer Aristokratie ein; die spartanische Verfassung war aristokratischer Art. Wenn aber die Spartiaten, die doch nur wenige tausend Wehrfähige zählten, ihre Herrschast über Periöken und Heloten behaupten wollten, so mußten sie auch ferner ein Volk von Kriegern bleiben; sie mußten Meister im Gebrauch Kuegersta-t. der Waffen, sie mußten an militärische Zucht und unbedingten militärischen Gehorsam gewöhnt sein. So war denn Sparta auch ferner ein Kriegerstaat. Die Sage schreibt die Einführung der spartanischen Verfassung dem Lykurg.

6. Geschichte des Altertums - S. 17

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Der Staat der Spartaner. 17 Diese genossen mancherlei Ehren; ihr Krongut war größer als die Güter anderer Spartiaten, sie erhielten bei den gemeinsamen Mahlzeiten, an denen auch sie gewöhnlich teilnahmen, eine doppelte Portion und einen besonders großen Anteil an der Kriegsbeute. Im Felde führten sie das Heer an: und als höchste Priester des Volkes verrichteten sie gewisse Opser. Aber im übrigen war ihre Macht beschränkt durch den Rat der Alten (Gerusia), der aus 28 über 60 Jahre alten Männern bestand; dieser Staatsrat, in dem die Könige den Vorsitz führten, leitete das ganze Staatswesen. Wenn wichtige Dinge, Krieg und Frieden, Verträge, Gesetze zur Beratung standen oder Beamte gewählt werden mußten, so trat die Volksversammlung zusammen; sie wurde zur Zeit des Vollmondes berufen; an ihr konnten., alle Spartiaten teilnehmen. Eine besondere Stellung im Staatswesen nahmen die fünf jährlich neugewählten Ephoren, d.h. Aufseher, ein. Ihnen besonders fiel die Auf-Ephoren, gäbe zu, die überlieferte Sitte und Zucht aufrecht zu erhalten und jeden Verstoß dagegen zu ahnden. Im Lause der Zeit wurden sie immer mächtiger und vermochten selbst die Könige vor ihr Gericht zu ziehen. Auch dadurch suchte man die Eigenart des spartanischen Staatswesens zu erhalten, daß man den Verkehr mit dem Auslande möglichst erschwerte. saemugen Fremde, die sich in Sparta aufhielten, wurden oft plötzlich ausgewiesen, den Spartanern das Reisen im Auslande verboten. Als Geld dienten in Lace-dämon eiserne Münzen; Gold- und Silbergeld war untersagt. § 17. Die spartanischen Eroberungskriege. In einem Kriegerstaate, wie es der spartanische war, konnte es nicht ausbleiben, daß die Eroberungslust großgezogen wurde. Es kam dazu, daß die Bevölkerung sich vermehrte und die vorhandenen Güter für die wachsende Zahl der Familien nicht ausreichten. Da waren es die fruchtbaren Fluren Messeniens, welche die Gier der Spartaner vor allem reizten. In zwei langen, wechselvollen Kriegen wurde Tic messe. Messenien erobert, die Bewohner unterworfen und ihr Land an Spartiaten- Steg” familien verteilt. Immer weiter dehnte sich seitdem die Macht und der Einfluß der ier Mo» Spartaner aus. Alle Staaten des Peloponnes, mit Ausnahme von Argos, das ihnen immer feindlich blieb, ordneten sich ihnen unter und schlossen sich unter ihrer Hegemonie, d. h. Führung, zu einem peloponnesifchen Bunde zusammen. Um das Jahr 500 war kein Staat in Griechenland mächtiger als Sparta. Neubauer. Beschicht!. Lehrbuch für Mädchensch. I. 5. Hust.

7. Geschichte des Altertums - S. 32

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
32 Geschichte der ffiitecficn. eiaot. Mit dem zwanzigsten Jahre wurde der Athener Bürger und erhielt Zutritt zu der Volksversammlung. Mit dem dreißigsten Jahre erhielt er das Recht, sich zu einem Amt wählen oder auslosen zu lassen, in den Rat einzutreten oder als Richter in einem der großen Geschworenengerichte zu sitzen, die immer mehrere hundert Richter zählten. Als Geschworener empfing er eine kleine Geldentschädigung. So war immer ein außerordentlich großer Teil der Bürgerschaft im Dienste des Staates tätig, sei es im Heeres- und Flottendienst, sei es als Geschworene, Ratsherren oder Beamte. Bolksver- Der Volksversammlung stand in allen politischen Fragen die sammlung. Scheidung zu. Natürlich war nie das gesamte Volk anwesend, besonders die Landbewohner wurden häufig durch die Entfernung am Erscheinen verhindert-, es trug nicht zum Besten des Staates bei, daß die niedere städtische Bevölkerung überwog. Mit Gebet wurde die Versammlung eröffnet. Nachdem dann der Vorsitzende einen Gegenstand zur Beratung gestellt hatte, fragte ein Herold, wer reden wolle. Jeder Bürger durfte das Wort ergreifen und auch Anträge stellen; doch trug er auch die Verantwortung für seinen Antrag und konnte, wenn dieser den Gesetzen widersprach, zur Verantwortung gezogen werden. Beaml- Unter den Beamten nahmen die Archonten nicht mehr, wie früher, die oberste Stellung ein. Sie waren nur noch Leiter der Schwurgerichte; ihre übrigen Befugnisse hatten sie verloren. Einer von ihnen, der noch den Namen Archon König trug, hatte den Vorsitz im Areopag. Dieser Gerichtshof hatte an Macht eingebüßt; er besaß nicht mehr das Recht der Oberaufsicht über das politische und private Leben (vgl. § 19), sondern übte nur noch die Blutgerichtsbarkeit aus. Das einflußreichste Amt war jetzt das der zehn Feld Herrn (Strategen). Es ist leicht begreiflich, daß durch die große Machtstellung Athens auch Oonbti und das wirtschaftliche Leben gefördert wurde. Der Piräus wurde jetzt Gewklbe. ^ h^H^ste Handelshafen Griechenlands. Dort lagen immer zahlreiche Schiffe, die Getreide von den Küsten des Schwarzen Meeres oder Linnen und feingewebte Gewänder aus dem Orient oder Wein, Früchte, Fische, auch Sklaven herbeigeführt hatten; andere Schiffe wieder wurden mit athenischen Waren, mit Ol, Vasen und Krügen, Lederwaren, Waffen und anderen Metallarbeiten belastet, um sie in die Ferne zu führen. Infolgedessen erblühte das G e w e r b e; die Fabriken vermehrten sich, der Wohlstand wuchs, freilich stieg auch die Zahl der Sklaven, die nicht viel geringer war als die der Bürger. Sie wurden meist milde behandelt, waren aber rechtlos und konnten verkauft werden wie irgend ein anderer Besitz.

8. Geschichte des Altertums - S. 64

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
64 Geschichte der Römer. zustoßen. Nach langer Belagerung kam ein Vertrag zustande. Gegen Abzug der Zahlung eines hohen Lösegeldes waren die Gallier bereit abzuziehen; als die Summe bezahlt wurde, sollen sie sich falschen Gewichts bedient haben, und als die Römer sich darüber beklagten, warf der B r e n n u s, d. H. der Anführer der Gallier, mit dem Ausruf: „Wehe den Besiegten!" auch sein schweres Schwert noch in die Wagschale. Später erzählte man, daß in diesem Augenblicke der zurückberufene und zum Feldherrn ernannte Camillus mit einem Heere erschienen sei und den Feinden ihre Beute wieder abgenommen habe. Ausgleich der § 68. Das Ende der Ständekämpfe. Die Verfassung Roms. Rom 6t5nbe' wurde nun wieder aufgebaut. Einige Jahrzehnte später wurde den Ständekämpfen dadurch ein Ende gemacht, daß den Plebejern ein wichtiges Zugeständnis gemacht wurde: es wurde bestimmt, daß einer der beiden Konsuln immer ein Plebejer sein müsse. Seitdem war die Eintracht im 366. Staate hergestellt. Im Jahre 366 bekleidete zum ersten Male ein Plebejer das Konsulat. In den nächsten Jahrzehnten erhielt die Plebs auch zu den übrigen Staatsämtern Zutritt. Trotzdem blieb Rom auch ferner ein a r i st o k r a t i f ch regierter Staat, und s!nat Die Volksversammlung (Komitien), in der jeder volljährige Bürger seine Stimme abgeben durfte, beschloß zwar die Gesetze und wählte die Beamten, aber den Mittelpunkt der Staatsverwaltung bildete doch der Senat, der die Gesetze vorher durchberiet und die Tätigkeit der Beamten beaufsichtigte. Beamten. Die Zahl der Beamten hatte sich indessen vermehrt. Neben die Konsuln, denen die Heeresführung und die Leitung des Senats und der Volksversammlung zustand und denen zum Zeichen ihrer obersten Gewalt die Liktoren mit den Rutenbündeln und den Beilen voranschritten, waren sür die verschiedenen Zweige des Staatslebens neue Beamte getreten. Die beiden Censoren hatten zunächst die Aufgabe, die Bürger nach ihrem Vermögen abzuschätzen und in die Steuerklassen zu verteilen; ferner aber lag es ihnen ob, eine sittenrichterliche Gewalt über die Bürger auszuüben, solchen, die einen tadelswerten Lebenswandel führten, eine Rüge zu erteilen und unwürdige Senatoren aus dem Senat auszuschließen. Die beiden Prätoren übten die Rechtspflege aus. Den Ä d i l e n stand die Markt- und Handelspolizei und die Leitung der großen öffentlichen Spiele zu, die vom Staate veranstaltet wurden. Die Volkstribunen leiteten die Versammlungen der Plebejer. Die Q u ä st o r e n endlich waren die Verwalter der Staatskassen. Keiner der Beamten erhielt Gehalt. Daher konnten nur reiche

9. Geschichte des Altertums - S. 79

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Die römischen Zustände. 79 3. Das Zeitalter der Auflösung der Republik. 133-31. 1. Die Zeit der Gracchen. Die römischen Zustände. § 84. Die römische Weltherrschaft. Rom war der M i t t e l - Roms^e«. punkt der antiken Welt geworden. Im römischen Senat wurde über das Schicksal der Völker vom atlantischen Ozean bis zum Euphrat Beschluß gefaßt; römische Statthalter herrschten wie Fürsten in ihren Provinzen, römische Gesandte wurden allenthalben mit hohen Ehren empfangen, jeder überhaupt, der sich einen römischen Bürger nennen durste, genoß ein Vorrecht vor Angehörigen anderer Völker. Mit der Macht zog der Reichtum in Rom ein. Die römischen Feldherren und Statthalter bereicherten sich in den Provinzen, die sie oft in der habgierigsten Weise verwalteten. Nicht minder wurden diese von den reichen römischen Kaufleuten ausgesogen, die sich zu kaufmännischen Gesellschaften zusammenschlossen und die Steuern und Zölle, welche dort erhoben wurden, vom Staate pachteten. Sie kannten kein Erbarmen, wenn es galt von den Untertanen die fälligen Steuern einzutreiben; und so heftete sich denn an sie der allgemeine Haß, und im neuen Testament werden die Zöllner mit den Sündern zusammengestellt. Mit dem Reichtum aber wuchs in Rom immer mehr die Genußsucht und das Streben nach Wohlleben und Üppigkeit. Wenn Genußsucht, noch zur Zeit des pyrrhischen Krieges die römischen Adligen Muster der Einfachheit, Genügsamkeit und Sittenstrenge gewesen waren, so waren jetzt Habgier, Verschwendung und Üppigkeit weitverbreitete Laster. Damit aber hing zusammen, daß die mannhafte Tüchtigkeit, die Ehrenhaftigkeit und Vaterlandsliebe früherer Zeiten nur selten noch zu finden waren; die Selbstsucht nahm überhand, und der eigene Vorteil stand vielen höher als der des Staates. § 85. Die Stände. Es war nur eine kleine Minderheit der Bevölkerung, welcher der gewaltige Wachstum des Reichtums zu gute kam: der Adel, der in den senatorischen Amtsadel und den Geldadel der Ritter Amt»adei. zerfiel. Der s e n a t o r i s ch e Adel oder Amtsadel umfaßte eine Anzahl von Geschlechtern, deren Angehörige es von ihren Vätern her gewohnt waren, die Herrschaft im Staate auszuüben, die Ämter von der Ouästur an Bis zum Konsulat zu bekleiden, die Provinzialstatthalterschasten zu verwalten

10. Geschichte des Altertums - S. 18

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
18 Geschichte der Griechen. Der Staat der Athener. § 18. Geschichte Athens vor Solon. In Attika herrschten anfangs Monarchie. Könige; sie waren die obersten Feldherren, Richter und Priester. Nach «delkherr-dem Tode des Kodrus übernahm der Adel die Herrschaft, d.h. die großen Grundbesitzer, die zu Roß ins Feld zogen und ein ritterliches Leben führten und denen die Masse der Bauern zur Zinszahlung verpflichtet war. An der Archonten Staates standen nunmehr Archonten, d.h. Herrscher. Seit dem Beginn des siebenten Jahrhunderts gab es neun Archonten, die in jedem Jahre neu gewählt wurden und unter welche die richterlichen, priester-lichen und Feldherrnpflichten verteilt wurden. Ver- Es mar damals eine schwere Zeit für das Volk von Athen. Viele der armen Bauern hatten in der Not von reicheren Leuten Geld zu hohen Zinsen entleihen müssen und waren dadurch in Verschuldung und erst recht in Bedrängnis gekommen; denn wenn sie die Schuld samt den Zinsen nicht bezahlen konnten, so wurde ihnen ihr Hof und Acker versteigert, und falls die Kaufsumme zur Bezahlung der Schuld nicht ausreichte, so verfielen sie selbst mit ihrer Familie in Schuldknechtschaft. So kam es, daß viele athenische Bauern völlig verarmten, gar manche sogar die Freiheit verloren. Andere Gerichtliche Mißstände kamen hinzu. Zunächst waren die Gesetze noch nicht auf-pouiiiche geschrieben, wie man ja damals überhaupt die Schrift noch wenig anwandte, sondern sie wurden mündlich überliefert; den adligen Richtern aber warf man vor, daß sie zuweilen parteiisch und sich selbst zum Vorteil Recht sprächen. Endlich empfand die Bevölkerung es schwer, daß nur die Adligen politische Rechte hatten, im Rate sitzen und Beamtenstellen bekleiden durften. Auch Bürger und Bauern verlangten Anteil an der Staatsverwaltung. Drakon. Da entschloß sich der Adel zunächst die Gesetze aufschreiben zu lasten und beauftragte Drakon mit der Abfassung eines Gesetzbuches. Aber die drakonischen Gesetze waren von außerordentlicher Härte; die Erbitterung des Volkes wurde nicht beschwichtigt. So wurde denn für das Jahr 594 Solon zum Archon gewählt, mit dem Aufträge, dem Staat neue Gesetze zu geben. eolon. § 19. Die Gesetzgebung Solons 594. Solon war ein Mann von altem Adel und leitete sein Geschlecht von König Kodrus her; aber er war beim Volke wegen seiner gerechten, milden und gütigen Gesinnung allgemein beliebt. Er hatte als Kaufmann weite Reisen gemacht und reiche Erfahrungen gesammelt; er hatte über die Pflichten, die der Mensch gegen Gott und seine Mitmenschen hat, ernsthaft nachgedacht, weshalb man ihn nachher
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